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Krankenversicherung

Medizinische Behandlungspflege

Im Rahmen dieser Versorgung bietet das Pflegeteam First Class alle medizinischen Leistungen an, die vom Arzt verordnen werden. – Anlage 3 -
Die Vergütung der Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei entsprechender Verordnung und Genehmigung.
Die Behandlungspflege der Stufen III und IV werden ausschließlich durch dreijährig ausgebildete examinierte Pflegefachkräfte durchgeführt.
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.

Haushaltshilfe

Die Pflegeteam PFC bietet Versicherten Haushaltshilfe an, wenn z.B. wegen Krankenhausbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Die Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.